Hier eine Checkliste, anhand der Sie die Unterlagen für Ihre private Steuererklärung zusammenstellen können. Bitte beachten Sie das Abzüge nur bei Abgabe der entsprechenden Belege (Papiere) vom Steueramt akzeptiert werden.
Sollten Sie bis zum 31.03.2010 keine Zeit für das Zusammenstellen der Steuerunterlagen finden: Bitte unbedingt Fristverlängerung eingeben. Dies ist nur bis und mit 31.03.2010 möglich. Fristverlängerungen gehen auch via Internet, z.B. Stadt ZH, siehe https://e-gov.stzh.ch/efristen/servlet/FSIServlet
oder auf der Website Ihrer Steuergemeinde, siehe z.B.
Bescheinigung zu allfälligen Aktien- und/oder Options-Plänen
Bescheinigung über Lottogewinne (wg Verrechnungssteuerabzug)
Bescheinigung über AHV-Renten, Pensionen, IV-Renten (ev. Kopie des Zahlungseingangs auf Bank- oder Postkonto)
Angaben über allfällige Alimente vom (getrennten) Ehepartner (unbedingt Zahlungsbelege und Trennungsvereinbarung beilegen)
Bescheinigung über Mutterschaftsentschädigungen der SVA ZH (falls nicht vorhanden Kopie des Zahlungseingangs auf Bank- oder Postkonto)
Aufstellung oder Einzelbelege über Weiterbildungskosten, falls mehr als Fr. 500.- im Jahr 2009 bezahlt wurden.
Schlussrechnung für Staats- und Gemeindesteuern 2008
Steuerrechnung für Direkte Bundessteuer 2008
Steuerrechnung für Staats- und Gemeindesteuern 2009
Bescheinigung für in 2009 bezahlte Beiträge an die 3. Säule a
Aufstellung od. Belege über Krankheits- u. Zahnarztkosten 2009 (bei Krankenkasse können Sie tel. einen Kontoauszug bestellen, dies ist bei einigen Krankenkassen gratis)
Aufstellung über gemeinnützige Spenden, falls über Fr. 300.-
Bescheinigung über Vermögenswert Ihrer Lebensversicherung per 31.12.2009
Kontoabschluss per 31.12.2009 für Mietzinskautionskonto
Kontoabschluss per 31.12.2009 für Postcheckkonto
Kontoabschluss per 31.12.2009 für Bankkonto (Lohnkonto)
Kontoabschluss per 31.12.2009 für Bankkonto (Sparkonto)
Kontoabschluss per 31.12.2009 für Konto bei Baugenossenschaft
Bescheinigung 2009 für Zins auf Anteilkapital bei Baugenossenschaft
Depot-Verzeichnis Ihrer Bank mit Angaben zu Aktien, Obligationen und/oder Optionsscheinen. Auch Mitarbeiteraktien (-depots) sind anzugeben, auch wenn diese im Ausland geführt werden. Normalerweise erhält jeder Mitarbeiter einen Depotauszug.
Zins- und Schuldenstand-Bescheid über allfälligen Kleinkredit (z.B. bei GE Money Bank).
Ausländische Arbeitnehmer (Steuerzahler) müssen Ihr ganzes Vermögen, auch dasjenige im Ausland angeben (Sparguthaben, Aktien, Häuser)
Hinweis: eingesandte Originalbelege erhalten Sie zurück