Private Steuererklärung
Hier eine Checkliste, anhand der Sie die Unterlagen für Ihre private Steuererklärung zusammenstellen können.
Bitte beachten Sie das Abzüge nur bei Abgabe der entsprechenden Belege (Papiere) vom Steueramt akzeptiert werden.
Sollten Sie bis zum 31.03.2024 keine Zeit für das Zusammenstellen der Steuerunterlagen finden:
Bitte unbedingt Fristverlängerung eingeben. Dies ist nur bis und mit dem 31.03.2024 möglich.
Fristverlängerungen gehen auch via Internet, z.B. Stadt ZH, siehe
https://www.stadt-zuerich.ch/fd/de/index/steuern/natuerliche-personen/fristerstreckung/fristerstreckung-online.html
oder
auf der Website Ihrer Steuergemeinde, siehe z.B.
Rümlang: https://zh.eservices.vrsg.ch/web/zh/husky
bitte um Angabe des Arbeitspensums in .... %
Angabe ganzer Arbeitstage Mo / Di / Mi / Do / Fr / Sa / So
Angabe halber Arbeitstage Mo / Di / Mi / Do / Fr / Sa / So
Angabe dazu wie Sie zur Arbeit fahren, z.B. Auto, Velo, ÖV, ZVV, SBB
(ev. Kopie des Zahlungseingangs auf Bank- oder Postkonto)
(unbedingt Zahlungsbelege und Trennungsvereinbarung beilegen)
(falls nicht vorhanden Kopie des Zahlungseingangs auf Bank- oder Postkonto)
falls mehr als Fr. 500.- im Jahr 2023 bezahlt wurden.
(wenn vorhanden)
(das Steueramt gewährt keinen Abzug ohne Bescheinigung!)
(bei der Krankenkasse können Sie tel. einen Kontoauszug bestellen,
dies ist bei einigen Krankenkassen gratis)
Bei Zahnarztkosten bitte unbedingt Rechnungskopie mitschicken.
(z.B. Hort, Krippe, KITA) mit Bezahl-Datum
per 31.12.2023
Auch Mitarbeiteraktien (-depots) sind anzugeben,
auch wenn diese im Ausland geführt werden.
Normalerweise erhält jeder Mitarbeiter einen Depotauszug.
(z.B. bei Cembra Money Bank).
(z.B. von PostFinance, UBS, Cembra Money Bank).
Bescheinigung / Zinsausweis über Hypotheken im Jahr 2023
Steuerausweise und Liegenschaftsabrechnungen im Jahr 2023
auch dasjenige im Ausland angeben (Sparguthaben, Aktien, Häuser)
Hinweis: eingesandte Originalbelege erhalten Sie zurück
Unterlagen für geschäftliche Steuererklärung von selbständig Erwerbenden (Einzelfirma)
Diese Liste, anhand der Sie die Unterlagen für die Steuererklärung Ihres Geschäftes zusammenstellen können,
wird weiter ergänzt.
Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2023:
(Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023)
...................................................................................................................
Für Mehrwertsteuerpflichtige Erstkunden:
...................................................................................................................
neue Mwst-Regelung ab 1.1.2010:
- Mehrwertsteuerpflicht besteht ab einem Umsatz von CHF 100'000.-
- unter CHF 100'000.- Umsatz ist eine freiwillige Anmeldung möglich
Sollten Sie momentan ein dringendes Anliegen haben, rufen Sie uns doch einfach an.
Wir beraten Sie gerne.
Wir bieten Ihnen Treuhandarbeiten nach Mass, inkl. Aushilfseinsätze
Wir berechnen für Treuhandarbeiten:
plus ev. Materialkosten gem. vorheriger Vereinbarung
oder einen Preis gem. Einzel-Offerte aufgrund eines Gespräches
oder einen Pauschalpreis (gem. spez. Kundenanforderungen).